___ zum Transportfahrzeug habe getragen werden müssen. Durch diese Handlungen habe der Beschuldigte 1 die mit der Personenkontrolle betrauten Polizeibeamten an einer Amtshandlung gehindert (pag. 61 f.). 8.2 Beschuldigte 2 Der Beschuldigten 2 wird im Strafbefehl vom 14. März 2019 vorgeworfen, sie habe sich der Hinderung einer Amtshandlung sowie der Beschimpfung, beides begangen am 7. April in K.________, schuldig gemacht. Die angeklagte Beschimpfung, wonach die Beschuldigte 2 den Polizisten D.________, L.________, E.________ und I.______