Konkret soll der Beschuldigte 1 eine Amtshandlung gehindert haben, indem er zwei Polizisten in Zivil nicht beachtet habe, obschon sich diese mündlich als Polizisten zu erkennen gegeben hätten und ihn einer Personenkontrolle hätten unterziehen wollen. Der Beschuldigte 1 habe der Aufforderung, zur Personenkontrolle anzuhalten, keine Folge geleistet, sondern seinen Weg in Richtung J.________ fortgesetzt. Daraufhin hätten die zivilen Polizisten vor dem Kiosk im J.________ K.________ versucht, den Beschuldigten 1 anzuhalten.