19 681 betreffend die Beschuldigte 2) vereinigt und unter der Verfahrensnummer PEN 19 626 weitergeführt. Soweit nun die nachfolgenden pag.-Hinweise das Verfahren gegen den Beschuldigten 1 und das gemeinsam geführte Verfahren betreffen, erfolgt die Angabe der Aktenstelle mit der blos- 8 sen Zahl [ohne Zusatz] nach «pag.», wogegen die Aktenstellen aus dem anfänglich separat geführten Verfahren gegen die Beschuldigte 2 (BM 18 43628 bzw. PEN 19 681) den Zusatz «AB2» (Akten Beschuldigte 2) enthalten.