II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Vorbemerkungen Die Verfahren gegen den Beschuldigten 1 (BM 18 43627) und die Beschuldigte 2 (BM 18 43628) wurden bei der Staatsanwaltschaft getrennt geführt. Erst mit Verfügung vom 27. September 2019 (pag. 109 f. [PEN 19 626] bzw. pag. 122 f. [PEN 19 681]) wurden seitens der Vorinstanz die beiden Verfahren (PEN 19 626 betreffend den Beschuldigten 1 und PEN 19 681 betreffend die Beschuldigte 2) vereinigt und unter der Verfahrensnummer PEN 19 626 weitergeführt.