unterlässt, rechtzeitig und formgerecht entsprechende Anträge zu stellen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1196/2018 vom 6. März 2019 E. 3.1 mit weiteren Hinweisen). Die Beschuldigte 2 stellte während des ganzen Strafverfahrens nie einen Antrag auf direkte Konfrontation mit dem Zeugen I.________. Dessen Aussagen kommt insbesondere bei der Sachverhaltserstellung betreffend die erste Phase (vgl. unten Ziff. 9.2 und Ziff. 11.4.2) eine wesentliche Bedeutung