unter Ausrichtung einer Entschädigung für das erstinstanzliche Verfahren von CHF 3'411.10 (90% von CHF 3'790,20) und für das oberinstanzliche Verfahren für die amtliche Verteidigung in der Höhe von ½ der Aufwendungen gemäss beiliegender Kostennote; unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 100.00 für die unrechtmässige Haft; 5 unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 135.00 (10% von CHF 1'350.00) an C.________ und von CHF 1'215.00 (90% von CHF 1'350.00) sowie der gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern.