4. Anträge der Parteien Staatsanwältin H.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung die folgenden Anträge (pag. 443; Hervorhebungen im Original): A. A.________ A.________ sei schuldig zu erklären der Hinderung einer Amtshandlung, begangen am 7. April 2018 in K.________; und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend CHF 1'600.00;