ergänzend zur Person und zur Sache einvernommen. Wie bereits erwähnt (vgl. Ziff. 2 hiervor), edierte die Kammer zudem das Formular FWR Personenkontrolle/vorläufige Festnahme/polizeilicher Gewahrsam/Entlassung vom 7. April 2018 (Demonstration «F.________») betreffend die Beschuldigte 2 (pag. 393 ff.) sowie die Strafakten SK 20 35 betreffend den Beschuldigten 1 (Urteil 2. Strafkammer vom 18. September 2020) und holte zusätzlich einen Handelsregisterauszug der Firma «G.________ GmbH» ein (pag. 438).