3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug vom 21. Juli 2021 (Beschuldigter 1 [pag. 367 f.]; Beschuldigte 2 [pag. 365 f.]) sowie ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse vom 19. Juli 2021 [Beschuldigter 1 {pag. 360 ff.}; Beschuldigte 2 {pag. 356 ff.}]), eingeholt. Weiter wurden Polizist E.________ (pag. 403 ff.) sowie Polizist D.________ (pag. 370 ff.) als Zeugen befragt und sowohl der Beschuldigte 1 (pag. 411 ff.) als auch die Beschuldigte 2 (pag. 417 ff.) ergänzend zur Person und zur Sache einvernommen.