um eine Terminverschiebung betreffend seine Zeugeneinvernahme, weil er am 12. August 2021 ferienhalber verhindert sei (pag. 301). Mit Verfügung vom 10. Februar 2021 ordnete die Verfahrensleitung eine vorgängige Beweiserhebung für den 20. Juli 2021 an (pag. 318 f.). Am 20. Juli 2021 fand vor dem oberinstanzlichen Berufungsgericht die vorgezogene Zeugeneinvernahme von Polizist D.________ statt (pag. 370 ff.). Mit Beschluss vom 22. Juli 2021 stellte die Kammer den Parteien eine Kopie des