Mit Verfügung vom 12. Januar 2021 hiess die Verfahrensleitung die Gesuche um amtliche Verbeiständigung der beiden Beschuldigten gut, setzte Rechtsanwältin B.________ im oberinstanzlichen Verfahren als amtliche Verteidigung ein und ordnete in Abänderung der Ziff. 2 der Verfügung vom 9. Dezember 2020 eine mündliche Berufungsverhandlung an (pag. 281 f.). Mit Schreiben vom 1. Februar 2021 ersuchte Polizist D.________ um eine Terminverschiebung betreffend seine Zeugeneinvernahme, weil er am 12. August 2021 ferienhalber verhindert sei (pag.