Sie focht das Urteil der Vorinstanz vom 22. April 2020 vollumfänglich an (pag. 203 f.). Mit Verfügung vom 17. November 2020 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) und C.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) die Gelegenheit geboten, innert angesetzter Frist die Anschlussberufung zu erklären oder begründet ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen (pag. 205 f.). Die Beschuldigten, verteidigt durch Rechtsanwältin B.___