von der Anschuldigung der Hinderung einer Amtshandlung, angeblich begangen am 07.04.2018 in K.________; unter Ausrichtung einer Entschädigung an C.________ von CHF 2‘336.30 für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung von CHF 450.00 Verfahrenskosten; die restlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 900.00, werden dem Kanton Bern zur Bezahlung auferlegt. 2 II. Weiter wird verfügt: 1. Die Kosten für eine allfällige schriftliche Urteilsbegründung werden auf CHF 500.00 festgesetzt.