5. Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Polizei (KOBIK; nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Migration und Personenstand, Migrationsdienst (MIDI; nur Dispositiv vorab zur Information)