1. Zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à CHF 20.00, ausmachend insgesamt CHF 2’200.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (BM 16 8642) vom 8. März 2016. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 260.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 13 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt.