1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen unrechtmässigen Entziehens von Energie und Sachbeschädigung, angeblich begangen zwischen dem 1. Juli 2016 und 31. August 2016 in F.________ infolge Verjährung ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung oder Genugtuung eingestellt wurde; 2. dass A.________ vom Vorwurf des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern, angeblich begangen am 29. Mai 2018 in G.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung oder Genugtuung und unter Auferlegung der Verfahrenskosten von CHF 800.00 an den Kanton Bern, freigesprochen wurde;