34 Der Beschuldigte wurde oberinstanzlich vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs und teilweise vom Vorwurf der Pornografie freigesprochen, hinsichtlich der (übrigen) Vorwürfe der Pornografie sowie des Ungehorsams in einem Betreibungsverfahren schuldig erklärt und entsprechend verurteilt. Es rechtfertigt sich daher, ihm die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'000.00 zu ¾ zur Bezahlung aufzuerlegen, ausmachend CHF 2'250.00. Die restlichen Verfahrenskosten im Umfang von CHF 750.00 trägt der Kanton Bern.