Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten scheinen sich auch oberinstanzlich nicht (wesentlich) verändert zu haben. So gab er anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung an, seit 2016 nicht mehr zu arbeiten und vollumfänglich von seiner Freundin unterstützt zu werden. Diese arbeite temporär als S.________ (Beruf) und verdiene rund CHF 4'700.00 netto. Ab und an verkaufe er alte Teile [von Autos], die heutzutage wieder einen kleinen Wert hätten. Es gebe nicht viel, vielleicht rund CHF 40.00-70.00, was jedoch helfe (pag. 868 f., Z. 43 ff.).