31 den Besitz von rund 90 Bild- sowie 8 Filmdateien mit sexuellen Handlungen mit Minderjährigen 18 Tagessätze sowie für das zur Verfügung stellen von Erzeugnissen sexueller Gewalt mit Minderjährigen 60 Tagessätze auszusprechen gewesen, vorerst ausmachend somit 133 Tagessätze. Für die Vorstrafe wären auch hier vier Tagessätze zu asperieren gewesen, ausmachend insgesamt 137 Tagessätze, wovon die bereits ausgefällte Strafe von sechs Tagessätzen wieder abzuziehen wäre, was die Zusatzstrafe ergeben hätte.