Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland verurteilte den Beschuldigten am 8. März 2016 wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern zu einer Geldstrafe von 4 Tagessätzen à CHF 40.00 sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 200.00. Die neu zu beurteilenden Taten beging der Beschuldigte teilweise noch vor dem 8. März 2018. Dies betrifft den Schuldspruch wegen Pornografie, begangen seit dem 8. September 2013. Wie eingangs unter Ziff. 6 bereits erwähnt, hat die Kammer das Verbot der reformatio in peius zu beachten, weshalb vorliegend für die Pornografie wiederum eine Geldstrafe auszufällen ist.