12. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Was die allgemeinen Bemerkungen zur Strafzumessung anbelangt, kann auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden, ebenso, was das anwendbare Recht und die Ausführungen zur Gesamtstrafenbildung bei Ausfällung einer Zusatzstrafe betrifft (pag. 641 ff., S. 46 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).