Im Ergebnis ist der Beschuldigte somit schuldig zu sprechen der Pornografie, mehrfach begangen in der Zeit vom 8. September 2013 bis am 9. August 2016 durch Zugänglichmachen an Personen unter 16 Jahren sowie durch Besitz zum Konsum. Von der Anschuldigung der Pornografie, angeblich begangen im selben Zeitraum durch Beschaffen bzw. Herstellen von bis zu 450 Bilddateien sowie 36 Fimldateien mit deliktsspezifischen Präferenzindikatoren, ist der Beschuldigte hingegen freizusprechen.