gilt für die Videos mit zoophilem Inhalt, welche sexuelle Handlungen (orale und vaginale Sexualpraktiken) zwischen Hunden bzw. Pferden und Menschen zeigen und auch für die Bilder, die sexuelle Gewalt zwischen Erwachsenen, wie Durchstechen der Brüste, der Vagina und des Pos mit Spritzen, Nägeln oder anderen spitzen Gegenständen, Zunähen der Vagina usw. zeigen. Gemäss Beweiswürdigung hat der Beschuldigte die Bilder und Videos im Zeitraum bis zum 6. August 2016 auf einer CD- ROM und verschiedenen Festplatten, welche teilweise an den Computer angeschlossen waren, teilweise lose rechts oder links im Schaft bzw. in der Schreibtischschublade lagen, abgespeichert.