26 9.5 Würdigung durch die Kammer Der vorinstanzlichen Beweiswürdigung ist zuzustimmen. Ergänzend kann festgehalten werden, dass die Unterschrift auf der Empfangsbestätigung gemäss pagina 210 auch nach Überzeugung der Kammer zweifelsohne dem Beschuldigten zuzurechnen ist, ohne, dass es dafür ein Sachverständigengutachten bräuchte. Nimmt man eine aus der ähnlichen Zeit stammende Unterschrift des Beschuldigten – so zum Beispiel die Unterzeichnung des Einvernahmeprotokolls vom 18. September 2018 gemäss pagina