9. Vorwurf des Ungehorsams in einem Betreibungsverfahren 9.1 Vorwurf gemäss Strafbefehl vom 2. April 2019 im Verfahren BM 18 34289 Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 2. April 2019 folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 409): Die beschuldigte Person wurde mit schriftlicher Vorladung und entsprechender Rechtsmittelbelehrung des Betreibungsamtes G.________ vom 18.04.2018 gebeten, am 26.04.2018 beim Betreibungsamt vorzusprechen. Die Vorladung wurde am 21.04.2018 zugestellt. Die [recte: Der] Beschuldigte leistete der Vorladung keine Folge.