23 handle, da der Kleinbus vor Ort gleich ausgesehen habe wie derjenige, welchen sie im Mai gesehen habe (pag. 535, Z. 23 ff.). Der Beschuldigte seinerseits bestreitete von Beginn weg, mit dem weissen Lieferwagen in Verbindung zu stehen. Die objektiven Beweismittel lassen keine Rückschlüsse darauf zu, auf wen der weisse Lieferwagen im August 2016 eingelöst war. Dies konnte im gesamten Verfahren durch die Strafverfolgungsbehörden nicht beantwortet werden.