_____ AG» vom 26. bzw. 27. April 2016, wonach der Developement Manager, R.________, seinem Mitarbeiter die Telefonnummer des Beschuldigten weiterleitete und ersteren mit Zusatzinformationen eindeckte, die er nur im Vornerein durch die Privatklägerin bzw. die Auskunftsperson erhalten haben konnte und die sich durch früher getätigte Schreiben zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten belegen lassen (pag. 248: «das Mietverhältnis mit dem ________ (Beruf) sei nicht sehr einfach und es müsse subtil vorgegangen werden», «Der A.________, Tel. ________