Die «P.________ AG» habe sie im Frühling 2016 angerufen und sich beschwert, dass sie die Leiter zum Aufhängen eines Plakates an der gemieteten Werbefläche wegen eines weissen Fahrzeuges nicht hätte anbringen können, worauf sie der Firma die Mobiltelefonnummer des Beschuldigten herausgegeben habe. Diese Aussage deckt sich mit der E-Mailkorrespondenz innerhalb der «P.________ AG» vom 26. bzw. 27. April 2016, wonach der Developement Manager, R.______