Drittens hat der Beschuldigte sich gegenüber der Kantonspolizei noch im Februar 2016 als verantwortliche Person der «K.________ AG» gemeldet und die entsprechende Verurteilung wegen Nichtabgabe der Kontrollschilder durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland akzeptiert. Viertens hat er auch im 2018 noch die Rechnung in der Höhe von CHF 513.40, lautend auf die «K.________ AG» bezahlt.