Zweitens sagte Frau N.________ aus, sie habe in den letzten zehn Jahren nur mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt und dieser habe die Firma ihr gegenüber vertreten. Entsprechend wurde als Kontaktperson der «K.________ AG» jeweils der Beschuldigte angeschrieben bzw. genannt (vgl. pag. 247, 251, 255, 260, 278-282, 288, 290 f. und 293), ohne, dass dieser sich jemals dagegen verwahrt hätte.