21 Lagerhalle betreten habe, um Strom zu beziehen, beantwortete der Beschuldigte abschlägig (pag. 874 f., Z. 8 ff.). 8.5 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Auf die zusammengefassten Grundlagen zur Beweiswürdigung der Vorinstanz, namentlich zum Grundsatz in dubio pro reo als Beweiswürdigungsregel, kann vollumfänglich verwiesen werden (pag. 628, S. 33 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; vgl. auch Ziff. 7.8.1 hiervor). 8.6 Würdigung durch die Vorinstanz