oder einer Baufirma, habe sich aber nicht weiter darauf geachtet. Auf Vorhalt, ihm werde vorgeworfen, einen Hausfriedensbruch begangen zu haben, indem er in die Lagerhalle eingedrungen sei, gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe auf keinen Fall einen Hausfriedensbruch begangen. Er sei nicht dort gewesen und habe das Kabel eingesteckt und das Auto sei auch nicht ihm. Die konkrete Frage, ob er die