8.3 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet, einen Hausfriedensbruch begangen zu haben bzw. mit dem weissen Kleinbus in Verbindung zu stehen. Er habe die Lagerhalle nach Ablauf des Mietvertrages zwischen März und September 2016 nicht mehr betreten. Weder er noch die K.________ AG hätten je einen solchen Kleinbus besessen, gelenkt oder gehalten. Es sei unklar, wem der Kleinbus gehöre. Ein Telefonat der P.________ AG sowie das Schreiben der Strafklägerin vom 9. Mai 2016 habe er nie erhalten. Er habe den weissen Kleinbus daraufhin auch nicht umparkiert und später weggeräumt.