Das Mietverhältnis endete am 29. Februar 2016 (der Mietvertrag über den Lagerraum und die Vorplätze wurde früher abgeschlossen und endete im Sommer 2015). Am 18. März 2016 stellte die Privatklägerin fest, dass die von der «K.________ AG» gemieteten Parkplätze immer noch von Autos belegt waren. Sie forderte diese mit Schreiben vom 21. März 2016 (pag. 288) auf, sämtliche Mietobjekte bis am 31. März 2016 zu räumen. Dieses sowie alle weiteren Schreiben wurden an die «K.________ AG, Herr A.________» adressiert. Mit Schreiben