Insofern ist für die Tathandlung des Zugänglichmachens der Tatzeitraum vom 8. September 2013 bis am 9. August 2016 massgebend. In Bezug auf die Anzahl von Erzeugnissen, die im hier relevanten Tatzeitraum zur Verfügung gestellt wurden, kann auf das hiervor Ausgeführte zum Beschaffen bzw. Herstellen verwiesen werden.