Zudem ist davon auszugehen, dass während des Herunterladens und Abspeicherns der hiervor bei der Tathandlung des Beschaffens/Herstellens aufgeführten Erzeugnisse aufgrund des Filesharings (Peer-to-Peer, P2P) gleichzeitig ein minimaler Upload dieser Dateien zugelassen wurde und die Dateien damit potentiell für jedermann via «eMule» zugänglich waren. Insofern ist für die Tathandlung des Zugänglichmachens der Tatzeitraum vom 8. September 2013 bis am 9. August 2016 massgebend.