In Bezug auf die Tathandlung des Zugänglichmachens (insb. an minderjährige Personen) wurde das konkrete Zugänglichmachen von drei Dateien mit kinderpornografischem Inhalt zwischen dem 18. April 2016 ab 17:33 Uhr und dem 21. April 2016 bis 21:16 Uhr festgestellt (Bericht fedpol, pag. 15 ff.). Ausserdem war der «eMule P2P Client», als dieser am 9. August 2016 das letzte Mal ausgeführt wurde, damit beschäftigt, vier Zoophilie-Filme aus dem P2P-Netzwerk herunterzuladen und sogleich auch anderen Nutzern, inkl. Jugendlichen, zugänglich zu machen (vgl. Bericht des FDF, pag.