Hinzu kommt für diejenigen Zeiträume, welche teilweise im verjährten und teilweise im nicht verjährten Zeitraum liegen, jeweils ein Erzeugnis, da davon ausgegangen werden muss, dass am letzten Tag des angegebenen Zeitraums mindestens ein Erzeugnis durch den Beschuldigten beschafft bzw. hergestellt wurde. Dies sind, mit