Sämtliche vor diesem Zeitraum heruntergeladenen Dateien unterliegen aufgrund der eingetretenen Verfolgungsverjährung keiner Strafbarkeit mehr. In den hier massgebenden, nicht verjährten Zeitraum fallen vorab sämtliche Speicherungen von Erzeugnissen gemäss dem Bericht des FDF, welche vollumfänglich diesem Zeitraum zugeordnet werden können (ausgenommen sind Filme und Bilder mit deliktspezifischen Präferenzindikatoren; pag. 39 f.). Dies sind namentlich: FDF-Nr. Anzahl Erzeugnisse Zeitraum __