18 Datenträgern vorhanden waren. Auch dieser Umstand spricht somit gegen einen Hackerangriff. Und schliesslich ist festzuhalten, dass Hackerangriffe (in den allermeisten Fällen) dahingehend erfolgen, dass Daten von Servern abgezogen, nicht jedoch Daten auf einen Träger heruntergeladen werden. Dass ein Dritter dem Beschuldigten hätte schaden wollen, machte dieser allerdings zu keiner Zeit geltend.