Der Bericht des FDF ist sodann nachvollziehbar, schlüssig und es sind keine Hinweise ersichtlich, welche darauf hindeuten würden, dass die Kriminalabteilung der Kantonspolizei Bern die Abgrenzung zwischen illegaler und legaler Pornografie nicht erkannt hätte. Dies ergibt sich einerseits aus der gerichtlichen Überprüfung der sich in den Akten befindlichen Bilder und Videos und andererseits aus den zutreffenden Ausführungen des FDF in Bezug auf die deliktsspezifischen Präferenzindikatoren und die virtuelle Kinderpornografie (vgl. pag. 224, Ziff. 5 und 6