14 Staatsanwaltschaft wegen angeblichem Fieber des Beschuldigten abgebrochen werden (pag. 384). Die Einvernahme vom 11. Februar 2019, wiederum bei der Staatsanwaltschaft, brach der Beschuldigte wegen starker Migräne ab (pag. 366). Die Einvernahme vom 19. März 2019 musste wegen einer Terminkollision verschoben werden (pag. 391). Auch die vom Beschuldigten selbst beantragte mündliche oberinstanzliche Hauptverhandlung versuchte er bis zuletzt zu verschieben (pag. 798 bzw. pag.