Der Beschuldigte unterliess es im gesamten Prozess, einen Arztbericht einzureichen, welcher die Diagnose einer (schweren) Erkrankung im Zeitpunkt der Einvernahme vom 9. August 2016 oder auch sonst wann belegt hätte. Er hat im Verlauf des Verfahrens denn auch immer wieder andere Gründe gefunden, weshalb Einvernahmen nicht stattfinden konnten oder beendet werden mussten: Nachdem er am 9. August 2016 angeblich an einer Depression gelitten haben will, musste die Einvernahme vom 4. Dezember 2018 bei der