13 Grund die Siegelung von bestimmten Aufzeichnungen verlangt wird, steht geschrieben: «Nein. Es dürfen alle sichergestellten Gegenstände ausgewertet werden.» (pag. 100). Auch diese Seite wurde vom Beschuldigten eigenhändig unterschrieben. Es ist daher mehr als wahrscheinlich, dass der Beschuldigte bereits zu diesem Zeitpunkt, mithin am frühen Morgen und weit vor seiner Ersteinvernahme bei der Polizei wusste, worum es geht und was ihm konkret vorgeworfen wird.