Vor besagter Einvernahme wurde beim Beschuldigten zudem eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dem dazu erstellten Protokoll, eigenhändig unterschrieben vom Beschuldigten (pag. 101), ist ebenfalls zu entnehmen, was ihm vorgeworfen wird und aus welchem Grund eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird (pag. 99, «Zusatz: Pornografie»). Auf der zweiten Seite des Protokolls, wo die Stellungnahme der betroffenen Person festgehalten wird bzw. notiert wird, ob und aus welchem