Er habe keine Kenntnis der verbotenen Dateien gehabt. Wenn er heute so etwas hätte, so würde er dies löschen, was wiederum bedeute, dass er überhaupt keine Kenntnis davon gehabt habe. Er wiederholte erneut, dass er x-mal bewiesen habe, dass es sich nicht um illegale Dateien handle. Er habe keinen einzigen Internetbegriff gesucht. Als UPC das technische Problem gehabt habe, habe man den Router nur anschreien müssen, und der habe das Passwort bereits herausgespuckt (pag. 871 ff., Z. 43 ff.). Für die Aussagen des Beschuldigten im Rahmen des letzten Wortes an der oberinstanzlichen Verhandlung wird auf die Ausführungen in Ziff.