Erst im Juni 2018, als er Akteneinsicht gehabt habe, habe er es gesehen. Auf Vorhalt, dass üblicherweise protokolliert werde, was gesagt werde, führte der Beschuldigte zusammengefasst aus, auf den Datenträgern gebe es Fotos von x Frauen und Freundinnen, die bei ihm in der Wohnung gewesen seien, nackt oder angezogen. Er habe keine Kolleginnen fotografiert, aber er habe Besuch gehabt. Er sei nie ganz alleine gewesen. Nach langem Überlegen führte er weiter aus, das Gericht wolle, dass er bestätige, was er dort gesagt habe oder ob er etwas anderes gesagt habe. Er habe nach Pornos gesucht, so zum Beispiel habe er «huge anal» eingegeben.