10 haben, führte der Beschuldigte aus, sein Zustand sei schwierig zu erklären. Es falle ihm schwer, anderen zu erklären, wie es in ihm drin aussehe. Er habe beispielsweise vier Tage nach der Hausdurchsuchung seinen Computer zu Hause noch gesucht. Er habe an der Einvernahme gar nicht gesehen, was er unterschrieben habe, er habe es nie gesehen. Erst im Juni 2018, als er Akteneinsicht gehabt habe, habe er es gesehen.