Er habe wiederholt bewiesen, dass die Forensik mehrfach legale Dateien als illegal eingestuft habe, was jedoch ignoriert worden sei. Weiter führte der Beschuldigte aus, betreffend seine Ersteinvernahme vom 9. August 2016 habe er nicht vorher intervenieren können, da er nichts von dieser Einvernahme gewusst habe. Er habe auch versucht zu intervenieren, aber dies sei ihm nicht gelungen. Fehler seitens des Staates würden einfach unter den Tisch gekehrt. Er sei vom Vorwurf der Pornografie freizusprechen (pag. 878 f.). 7.6 Bestrittener Sachverhalt