9 Im Rahmen des letzten Wortes anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte zudem zu Protokoll, er habe immer wieder auf Fehler in der Auswertung [seiner Festplatten] hingewiesen, im Dreieck zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Forensik scheitere jedoch die Kommunikation. Er habe wiederholt bewiesen, dass die Forensik mehrfach legale Dateien als illegal eingestuft habe, was jedoch ignoriert worden sei.